Regel 8. ORGANISATORISCHE BEAMTE DER IPA


Abschnitt a. Titel und Behörden.

(1) Die President ist der Chief Executive Officer und Sprecher der IPA. Der Präsident hat die Anordnungen, Beschlüsse, Regeln, Anforderungen und Beschränkungen des Verwaltungsrats zu erlassen und einzuhalten und im Einklang mit diesen Regeln zu handeln und diese zu fördern. Der Präsident (i) führt den Vorsitz bei der Geschäftssitzung und anderen Hauptversammlungen der IPA, einschließlich der Sitzungen des Verwaltungsrats und seines Exekutivausschusses, und (ii) ernennt das Personal von IPA-Ausschüssen, Task Forces und anderen speziellen IPA-Gremien in Absprache mit ( und vorbehaltlich der Ablehnung durch den Vorstand.

(2) Die Vizepräsident:in ist der stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Sprecher der IPA. Der Vizepräsident hat die Anordnungen, Beschlüsse, Regeln, Anforderungen und Beschränkungen des Verwaltungsrats zu erlassen und einzuhalten und im Einklang mit diesen Regeln zu handeln und diese zu fördern. Der Vizepräsident (i) führt in Abwesenheit des Präsidenten den Vorsitz bei der Geschäftssitzung und anderen Hauptversammlungen der IPA, einschließlich der Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Exekutive, und (ii) berät mit dem Präsidenten über die Ernennung des Personals der Ausschüsse. Task Forces und andere Sondergremien in Absprache mit dem Vorstand (und vorbehaltlich deren Ablehnung).

(3) Die Vizepräsident:in präsidiert bei Sitzungen in Abwesenheit des Präsidenten. Der gewählte Präsident führt den Vorsitz bei Sitzungen in Abwesenheit des Präsidenten und des Vizepräsidenten. Der gewählte Präsident hat, während er in Abwesenheit des Präsidenten und des Vizepräsidenten im Vorstand oder in anderen Sitzungen den Vorsitz führt, nur eine Stimme, um ein Unentschieden zu machen oder zu brechen.

(4) Die Zwischenzeits Präsident. Nur ein Vertreter aus demselben geografischen Gebiet, der damals für die Präsidentschaft gilt, kann gemäß Regel 9, Abschnitt C (2) (b) vom Verwaltungsrat zum Interimspräsidenten gewählt werden.

(5) Die Präsident und Vizepräsident Überwachung der Führung der Betriebs-, Unternehmens- und Geschäftsunterlagen der IPA und verwandter Unternehmen, Gewährleistung des ordnungsgemäßen Informationsflusses zu IPA-Mitgliedern und konstituierenden Organisationen sowie Wahrnehmung anderer Aufgaben, die in diesen Regeln vorgeschrieben sind.

(6) Die Schatzmeisterinüberwacht unter der Leitung des Verwaltungsrats den Erhalt, die Auszahlung, die Rechnungslegung und die Verwaltung aller Gelder und Vermögenswerte der IPA und verbundener Unternehmen. Der Schatzmeister legt dem Verwaltungsrat bei Bedarf mindestens alle zwei Jahre einen Jahresabschluss und der Geschäftssitzung alle zwei Jahre einen Jahresabschluss vor.