Regel 3. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND TERMINOLOGIE


Bestimmte wichtige Begriffe, die in diesen Regeln verwendet werden, sind wie folgt definiert:

Abschnitt a. Verbindliche Beschlüsse des Geschäftstreffens sind diejenigen, die

(1) Maßnahmen des Repräsentantenrates oder eines Organisationsbeauftragten verlangen oder verbieten, die bis zum Beginn des nächsten Geschäftstreffens in Kraft bleiben;

(2) die Beziehung der IPA zu einer konstituierenden Organisation oder einem IPA-Mitglied zu genehmigen oder zu ändern; oder

(3) verlangen, dass eine Angelegenheit per IPA-Mitgliedschaftswahl der vollständigen IPA-Mitgliedschaft vorgelegt wird.

Abschnitt B. Repräsentantenkammer („Verwaltungsrat“) ist der Verwaltungsrat der IPA.

Abschnitt C. Konstituierende Organisationen. Konstituierende Organisationen sind die psychoanalytischen Komponentengesellschaften und Provisorischen Gesellschaften sowie die Regionalvereinigung der IPA.

Abschnitt D. Das Unternehmen bezieht sich auf die am 21. Januar 1998 gegründete englische Gesellschaft mit dem Namen IPA.

Abschnitt E.. Gesamte Abstimmungsmitgliedschaft. Die gesamte stimmberechtigte Mitgliedschaft in einem Gremium wie dem Vorstand ist die Gesamtzahl der Personen, die zu diesem Zeitpunkt als stimmberechtigte Mitglieder dieses Gremiums fungieren, im Unterschied zu der Gesamtzahl der zur Zustellung befugten Personen oder Personen, die an einer Sitzung teilnehmen.

Abschnitt F. Geschlecht. Die Wörter "er" und "sein" beziehen sich gleichermaßen auf die Wörter "sie" bzw. "ihr" und umgekehrt.

Abschnitt G.. Geografische Gebiete. Die IPA-Mitgliedschaft ist in drei geografische Gebiete unterteilt: Europa (plus Australien, Israel und Indien), Lateinamerika (westliche Hemisphäre, ausgenommen USA und Kanada) und Nordamerika (USA, Kanada und Japan).

Abschnitt H.. IPV bezieht sich auf die IPA, die Organisation und das Unternehmen, die diesen Regeln unterliegen.

Abschnitt I. IPA-Kriterien sind die beruflichen, ethischen, schulischen, organisatorischen oder betrieblichen Standards, Regeln, Verfahren und sonstigen Anforderungen (einschließlich IPA-Mitgliedsbeiträge) und Verbote, die von der IPA von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen ordnungsgemäß erlassen werden und im Verfahrenscode erscheinen und für gelten und müssen von IPA-Mitgliedern und / oder konstituierenden Organisationen geehrt werden. Änderungen der geltenden IPA-Kriterien gelten prospektiv für IPA-Mitglieder und konstituierende Organisationen.

Abschnitt J.. IPA-Mitglieder sind diejenigen einzelnen Psychoanalytiker, die die geltenden IPA-Kriterien für die IPA-Mitgliedschaft erfüllen und den IPA-Mitgliedschaftsstatus durch eine konstituierende Organisation oder durch die IPA erreichen, die sie als IPA-Direktmitglieder akzeptiert hat.

Abschnitt K.. Offiziere. Die Organisationsbeauftragten der IPA sind IPA-Mitglieder, die ordnungsgemäß gewählt oder in die Ämter des Präsidenten (oder Interimspräsidenten), des Schatzmeisters und des Vizepräsidenten ernannt wurden, um die IPA gemäß Regel 7 zu verwalten. Gegebenenfalls werden Corporate Officers vom Verwaltungsrat ernannt, der ihre Mitglieder benennt Verwaltungsfunktionen.

Abschnitt L.. Verfahrenscode. Der Verfahrenscode ist eine Zusammenstellung von IPA-Kriterien und anderen wichtigen IPA-Richtlinien, -Verfahren und -Regeln. Der Inhalt der Verfahrensordnung wird regelmäßig vom Vorstand oder gemäß diesen Regeln festgelegt.

Abschnitt M.. Psychoanalyse. Der Begriff „Psychoanalyse“ bezieht sich auf eine Theorie der Persönlichkeitsstruktur und -funktion sowie auf eine bestimmte psychotherapeutische Technik. Dieses Wissen basiert auf den grundlegenden psychologischen Entdeckungen von Sigmund Freud und leitet sich daraus ab. Die Wörter "Psychoanalyse", "Psychoanalyse" usw. sind die Äquivalente der Wörter "Psychoanalyse", "Psychoanalyse" usw.

Abschnitt N.. Regeln. Diese Regeln sind die Regeln der IPA, die gemäß der Satzung der Gesellschaft verabschiedet wurden.

Abschnitt O.. Umfragemethode bezieht sich auf Mitteilungen an und möglicherweise von den einzelnen IPA-Mitgliedern direkt oder über die konstituierenden Organisationen der IPA unter Verwendung elektronischer oder anderer Mittel, die denen ähneln, die in „Umfragen zur Mitgliedschaft“ gemäß diesen Regeln verwendet werden könnten. Die Umfragemethode versucht, Informationen unverzüglich und kostengünstig an die IPA-Mitgliedschaft zu verteilen (und / oder von dieser zu erhalten).

Abschnitt P. Außergewöhnlicher Umstand. „Höhere Gewalt“, Pandemien, internationale Reisebeschränkungen, Vulkanausbrüche und andere Ereignisse ähnlich schwerwiegenden Ausmaßes, die die Abhaltung eines Geschäftstreffens aus Sicherheits- oder Praktikabilitätsgründen angesichts des internationalen Charakters der Organisation und Arbeit von IPAs nicht ratsam machen würden .
[Hinweis: „höhere Gewalt“ ist ein technischer Begriff im englischen Recht, der sich auf außergewöhnliche Naturereignisse bezieht – z. B. einen Vulkanausbruch oder ungewöhnlich schweres Wetter. Es gibt keine religiöse Konnotation.]