Regel 1. IPA ORGANISATORISCHER STATUS, GESCHICHTE, STRUKTUR

Abschnitt a
. Name. Die IPA, hier als "IPA" bezeichnet, ist die Organisation, die von diesen Regeln geregelt wird.

Abschnitt B. Unternehmensstatus. Die IPA ist in England und Wales gemäß den Companies Acts 1985 bis 1989 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der eingetragenen Nummer 3496765 eingetragen. Die Gesellschaft unterliegt derzeit dem Gesetz in England und Wales, das Gesellschaften mit beschränkter Haftung regelt und keine Garantie hat Aktienkapital („englisches Gesellschaftsrecht“). Es handelt sich um eine Wohltätigkeitsorganisation, die bei der Charity Commission in England und Wales unter der registrierten Nummer 1071752 registriert ist. Folglich unterliegt sie derzeit auch den Gesetzen in England und Wales, die Wohltätigkeitsorganisationen regeln („English Charity Law“).

Abschnitt C. Steuerbefreiungsstatus. Das IPA fungiert als Wohltätigkeitsorganisation im Sinne der britischen Steuergesetze.

Abschnitt D. Sierra Leones Geschichte. Die IPA ist eine Berufsvereinigung von Psychoanalytikern, die 1910 von Sigmund Freud gegründet wurde und deren Betrieb und Vermögen heute im Besitz des Unternehmens sind.

Abschnitt E.. IPA-Mitglieder. Die IPA ist eine Vereinigung von Psychoanalytikern auf der ganzen Welt („IPA-Mitglieder“), die die IPA gemäß diesen Regeln regeln. IPA-Mitglieder werden von konstituierenden Organisationen, die IPA-Kriterien anwenden, für psychoanalytische Praxis und IPA-Mitgliedschaft geschult und qualifiziert. Qualifizierte Psychoanalytiker aus Bereichen, die nicht von einer IPA-Mitgliedsorganisation bedient werden, können als direkte Mitglieder der IPA zugelassen werden.

Abschnitt F. Konstituierende Organisationen. Zu den weltweiten Aktivitäten der IPA gehören die ihrer konstituierenden Organisationen, die separate Einheiten sind und nicht als Vertreter der IPA fungieren, es sei denn, dies wurde ausdrücklich von der IPA schriftlich genehmigt.

Abschnitt G.. IPA-Operationen. Die IPA kann in jeder Gerichtsbarkeit tätig sein, in der sie (1) eingetragen ist oder (2) wesentliche Operationen aktiv durchführt. Die IPA kann Tochterunternehmen im Vereinigten Königreich und in anderen Ländern gründen, wenn dies zur Erreichung ihrer Ziele erforderlich oder wünschenswert ist.

Abschnitt H.. Verwaltungsbüros. Die Verwaltungsbüros der IPA befinden sich in London, England, sofern der Vorstand nichts anderes bestimmt. Das Büro des Präsidenten befindet sich in dem Land, in dem der Präsident seinen Wohnsitz hat.

Abschnitt I. Unternehmensautorität. Die IPA besitzt und kann vorbehaltlich ihrer Satzung und der Satzung die vollen Befugnisse ausüben, die ihr nach englischem Gesellschaftsrecht (immer vorbehaltlich des englischen Wohltätigkeitsrechts) gestattet sind. Ohne die Allgemeingültigkeit des vorherigen Satzes einzuschränken, umfassen die Befugnisse der IPA (1) den Kauf oder die Verpachtung oder das anderweitige Erwerb von Eigentumsrechten oder Beteiligungen an Grundstücken oder Räumlichkeiten und (2) den Verkauf, die Vermietung, die Abtretung oder die anderweitige Veräußerung solcher Grundstücke oder Räumlichkeiten.