Voraussetzungen für die Ausbildung in Kinder- und Jugendpsychoanalyse


IPA-ANERKENNUNG 
1. Die IPA erkennt Ausbildungsprogramme für Kinder und Jugendliche und integrierte Ausbildungsprogramme an, die von Teilorganisationen, Instituten oder Studiengruppen der IPA durchgeführt werden, die die in diesem Dokument beschriebenen Anforderungen erfüllen. Die Liste der IPA-anerkannten Kinder- und Jugendlichen-Trainingsprogramme und integrierten Trainingsprogramme wird in seinem Verzeichnis und auf seiner Website veröffentlicht.  

2. Jedes IPA-Mitglied, das anschließend eines dieser anerkannten Programme absolviert, wird nach Erhalt dieser Informationen von Mitgliedsorganisationen oder Instituten automatisch von der IPA als Kinder- und Jugendanalytiker anerkannt. Solche IPA-Mitglieder, die zusätzlich als Kinder- und Jugendanalytiker qualifiziert sind, werden als solche in der IPA-Liste identifiziert und erhalten ein IPA-Zertifikat, das diese Anerkennung bestätigt, oder können ein solches beantragen. 

3. Es wird erwartet, dass diejenigen, die an Schulungsprogrammen für Kinder und Jugendliche teilnehmen, die von Mitgliedsorganisationen, Instituten oder Studiengruppen der IPA durchgeführt werden, bereits ihre Erwachsenenbildung abgeschlossen haben und somit IPA-Mitglieder sind. Ausbildungsprogramme für Kinder und Jugendliche können jedoch von konstituierenden Organisationen, Instituten und Studiengruppen parallel zu Ausbildungsprogrammen für Erwachsene durchgeführt werden (im Folgenden als „integrierte Ausbildungsprogramme“ bezeichnet). Absolventen solcher Programme können von der IPA nicht als Kinder- und Jugendanalytiker anerkannt werden, bis das gesamte Programm abgeschlossen ist (dh sowohl die Erwachsenen- als auch die Kinder- und Jugendkomponenten der Ausbildung)) und der Kandidat IPA-Mitglied geworden ist. 
  
DAS IPA-KOMITEE FÜR PSYCHOANALYSE VON KINDERN UND JUGENDLICHEN (COCAP) 
4. Der IPA-Vorstand hat COCAP und dem Ausschuss für psychoanalytische Ausbildung gemeinsam die Befugnis übertragen, Anträge auf IPA-Anerkennung von Ausbildungsprogrammen für Kinder und Jugendliche und integrierte Ausbildungsprogramme zu prüfen, die von Mitgliedsorganisationen, Instituten oder Studiengruppen der IPA durchgeführt werden, und dem Vorstand Empfehlungen zu unterbreiten ob solche Ausbildungsprogramme den IPA-Anforderungen entsprechen und anerkannt werden sollten. (Siehe Absätze 8 bis 14 unten.) Diese Anträge werden von einem gemeinsamen Unterausschuss geprüft, und COCAP gibt im Namen beider Ausschüsse erste Empfehlungen ab. 

Prüfen Sie im Rahmen der Äquivalenzverfahren der IPA individuelle Anträge auf Anerkennung als Kinder- und Jugendanalytiker für IPA-Mitglieder, die Schulungsprogramme absolviert haben, die von IPA-Teilorganisationen oder -Instituten durchgeführt wurden, bevor sie von der IPA anerkannt wurden, oder andere Schulungsprogramme, die von Organisationen durchgeführt wurden, die nicht der IPA angehören Mitgliedsorganisationen oder Institute, und um dem Vorstand Empfehlungen zu geben, ob solche Bewerber die Anforderungen der IPA erfüllen und als Kinder- und Jugendanalytiker anerkannt werden sollten. (Siehe Absätze 15 bis 20 unten.) COCAP ist für diese Empfehlungen verantwortlich. 

Ermutigen Sie Mitgliedsorganisationen oder Institute, Schulungsprogramme für Kinder und Jugendliche und/oder integrierte Schulungsprogramme einzurichten, die die Anforderungen in diesem Dokument erfüllen, und die erforderliche Unterstützung zu leisten. 

Anforderungen an Kinder- und Jugendtrainingsprogramme und integrierte Trainingsprogramme 
5. Die in diesem Dokument beschriebenen IPA-Anforderungen sind Mindestanforderungen. Den Teilorganisationen, Instituten und Studiengruppen steht es frei, diese Mindestanforderungen nach eigenem Ermessen zu übertreffen. Elemente der von Teilorganisationen, Instituten und Studiengruppen angenommenen Ausbildungsmodelle, die die IPA-Mindestanforderungen übersteigen, gelten als mit den IPA-Anforderungen vereinbar.  

6. Die Kurse und Seminare und Supervisionsabschnitte der Kinder- und Jugendlichen-Trainingsprogramme und integrierten Trainingsprogramme, die von IPA-Mitgliedsorganisationen, Instituten und Studiengruppen durchgeführt werden, müssen die Anforderungen erfüllen, die denen entsprechen, die von der IPA für die Zwecke der Ausbildung in Analyse von Erwachsenen akzeptiert werden im Verfahrenskodex-Eintrag „Anforderungen für die Qualifikation und Zulassung zur IPA-Mitgliedschaft“ beschrieben. Es wird davon ausgegangen, dass die Analyse eines Kandidaten im Rahmen seiner Ausbildung zum Analytiker für Erwachsene (oder als Teil eines integrierten Ausbildungsprogramms) durchgeführt wurde.  

7. Darüber hinaus müssen Ausbildungsprogramme in Kinder- und Jugendanalyse und integrierte Ausbildungsprogramme Folgendes beinhalten: 
zwei betreute Fälle unter 20 Jahren in unterschiedlichen Entwicklungsstadien (Vorschule, Latenz, Adoleszenz) und möglichst unterschiedlichen Geschlechts; Behandlung dieser betreuten Fälle für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr; in der gleichen Häufigkeit, die von der konstituierenden Gesellschaft, dem Institut oder der Studiengruppe für Psychoanalyse von Erwachsenen gefordert wird; Überwachung und Bewertung, die normalerweise wöchentlich für mindestens 40 Sitzungen pro Jahr von Analysten durchgeführt werden, die für diese Funktionen von ihren Mitgliedsorganisationen, Instituten oder Sponsoring Committees bestimmt wurden; und 
klinische und theoretische Seminare in Kinder- und Jugendpsychoanalyse, einschließlich Entwicklung, Psychopathologie und Technik, und einschließlich jener ethischen Prinzipien und Verfahren, die speziell für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen gelten. 
Integrierte Trainingsprogramme sollten i) obligatorische Kernseminare und -kurse, die speziell für Kandidaten im Integrated Training Track entwickelt wurden, und ii) Wahlkurse und Seminare enthalten, die auch für Kandidaten offen sind, die nicht im Integrated Training Track sind. 
Hier geht es weiter. für eine Liste der konstituierenden Organisationen, Institute oder Studiengruppen mit einem von der IPA genehmigten Ausbildungsprogramm für Kinder und Jugendliche.    

Antrag auf IPA-Anerkennung von Trainingsprogrammen für Kinder und Jugendliche 
8. Anträge von IPA-Mitgliedsorganisationen, Instituten oder Studiengruppen auf IPA-Anerkennung ihrer Kinder- und Jugendausbildungsprogramme und/oder integrierten Ausbildungsprogramme sollten zunächst an den Vorsitzenden des COCAP unter gerichtet werden [E-Mail geschützt] . Bewerbungen werden entgegengenommen. 

9. Bewerbungen von Studiengruppen müssen vom Sponsoring Committee der Gruppe und dem ING-Vorsitzenden und dem jeweiligen Co-Vorsitzenden unterstützt werden, um sicherzustellen, dass die Gruppe die optimale Entwicklungsstufe für diesen zusätzlichen Schritt erreicht hat.  

10. COCAP wird solche Anträge anhand der oben beschriebenen Anforderungen prüfen. COCAP kann bei Bedarf weitere Informationen von den antragstellenden Organisationen einholen. COCAP gibt dem Vorstand eine Empfehlung ab, ob das Schulungsprogramm für Kinder und Jugendliche der antragstellenden Organisation von der IPA anerkannt werden sollte. 

11. Bei Bewerbungen für integrierte Ausbildungsprogramme arbeitet COCAP mit dem Ausschuss für psychoanalytische Ausbildung zusammen, um die Bewerbung zu prüfen. Zur Prüfung des Antrags wird ein Prüfungsunterausschuss gebildet, der sich aus Mitgliedern jedes Ausschusses (mit angemessener regionaler Vertretung und Expertise) zusammensetzt. COCAP wird schließlich eine Empfehlung an den Vorstand (im Namen beider Ausschüsse) abgeben, ob das integrierte Schulungsprogramm der antragstellenden Organisation von der IPA anerkannt werden sollte. 

12 Der IPA-Vorstand wird die Empfehlungen von COCAP prüfen und solche Anträge entweder genehmigen oder zurückweisen. Die IPA informiert antragstellende Organisationen, warum Anträge entweder von COCAP oder dem Vorstand abgelehnt werden, und nennt die Gründe. 

13. Antragstellende Organisationen haben das Recht, bei der IPV Berufung einzulegen, wenn ihr Antrag abgelehnt wird. Der Präsident kann einen Ad-hoc-Ausschuss ernennen, der solche Beschwerden prüft. 
14. Von Teilorganisationen, Instituten oder Studiengruppen, deren Schulungsprogramme von der IPA anerkannt sind, wird erwartet, dass sie die in diesem Dokument beschriebenen Anforderungen gemäß den IPA-Regeln einhalten. Solche Schulungsprogramme unterliegen jeglicher Aufsicht durch das IPA, wie im Verfahrenskodex-Eintrag „IPA-Aufsicht über Bildungsanforderungen“ beschrieben. 
 
Individuelle Anträge auf Anerkennung als Kinder- und Jugendanalytiker 
15. IPA-Mitglieder, die Trainingsprogramme für Kinder und Jugendliche oder integrierte Trainingsprogramme abgeschlossen haben, die von IPA-Mitgliedsorganisationen oder Instituten durchgeführt wurden, bevor solche Programme offiziell von der IPA als Erfüllung der in diesem Dokument beschriebenen Anforderungen anerkannt wurden, oder andere Trainingsprogramme für Kinder und Jugendliche absolviert haben oder Integrierte Ausbildungsprogramme, die von Organisationen durchgeführt werden, die keine konstituierenden Organisationen oder Institute der IPA sind (wie das Anna Freud Centre in London oder das Hanna Perkins Centre in Cleveland), können dennoch die Anerkennung als IPA-Analytiker für Kinder und Jugendliche zur Überprüfung im Rahmen der IPA-Äquivalenz beantragen Verfahren. Solche Anträge sind an den Lehrstuhl von COCAP zu richten [E-Mail geschützt]  Bewerbungen werden anerkannt.  

16. Bewerbungen werden normalerweise nur von IPA-Mitgliedern akzeptiert, die an Kinder- und Jugendlichen-Trainingsprogrammen oder integrierten Trainingsprogrammen teilgenommen haben, die von konstituierenden Organisationen oder Instituten durchgeführt werden, wenn diese Trainingsprogramme jetzt von der IPA anerkannt sind, oder wo sich die konstituierenden Organisationen oder Institute befinden Beantragung der IPA-Anerkennung. 

17. COCAP wird solche Anträge anhand der Gleichwertigkeitsverfahren des IPA prüfen. COCAP kann bei Bedarf weitere Informationen von den Antragstellern einholen. COCAP wird dem Vorstand eine Empfehlung geben, ob solche Bewerber von der IPA als Kinder- und Jugendanalytiker anerkannt werden sollten.  

18. Der IPA-Vorstand wird die Empfehlungen von COCAP prüfen und solche Anträge entweder genehmigen oder zurückweisen. Das IPA teilt den Antragstellern mit, warum Anträge entweder von COCAP oder dem Vorstand abgelehnt werden, und nennt die Gründe. 

19. Antragsteller haben das Recht, beim IPA Berufung einzulegen, wenn ihr Antrag abgelehnt wird. Der Präsident kann einen Ad-hoc-Ausschuss ernennen, der solche Beschwerden prüft. 

20. Von IPA-Mitgliedern, die als Kinder- und Jugendanalytiker anerkannt sind, wird erwartet, dass sie die entsprechenden Anforderungen einhalten, die in den IPA-Regeln und ihrem Verfahrenskodex dargelegt sind. 


Änderungsprotokoll 
Genehmigt vom Exekutivrat Juli 1999. 
Überarbeitung, um die vom Exekutivrat im Juli 2000 genehmigte Sitzungsfrequenz aufzunehmen. 
Vollständige Überarbeitung des vom Vorstand grundsätzlich genehmigten Dokuments im Januar 2007, endgültige Genehmigung im März 2007 
Ergänzung zu Absatz 7b. um klarzustellen, dass die Häufigkeit der vom Vorstand im Juli 2009 genehmigten Erwachsenenbildung entsprechen sollte 
Änderungen zur Implementierung des integrierten Schulungspfads, die vom Vorstand im Juni 2016 genehmigt wurden 
Ergänzungen, die es Studiengruppen ermöglichen, Schulungsprogramme für Kinder und Jugendliche durchzuführen, die von der IPA anerkannt werden, genehmigt vom Vorstand im Juli 2022