Nichtdiskriminierungsrichtlinie

Aufgrund ihres Engagements für ethische und humanistische Werte lehnt die IPA jede rechtswidrige oder nicht zu rechtfertigende Diskriminierung jeglicher Art ab. Die IPA bekennt sich zu einer Politik der Gleichstellung, auch in der Beschäftigung, aus allen Gründen, die in den einschlägigen britischen Rechtsvorschriften festgelegt sind, einschließlich Alter, Behinderung, Geschlecht oder Geschlechtsumwandlung, Ehe und Lebenspartnerschaft, Rasse, Religion oder Weltanschauung sowie sexuelle Orientierung. Die Auswahl der Kandidaten für die psychoanalytische Ausbildung darf nur auf der Grundlage von Eigenschaften erfolgen, die in direktem Zusammenhang mit der Fähigkeit stehen, zu lernen und als Psychoanalytiker zu fungieren. Derselbe Standard wird bei der Ernennung und Beförderung von Mitgliedern von Bildungsfakultäten verwendet, einschließlich der Schulung und Überwachung von Analysten.

 


Änderungsprotokoll
Genehmigt vom Exekutivrat, Santiago, 24. Juli 1999
Bestätigt vom Exekutivrat, Nizza, 2001
Geändert vom Executive Council, Miami, Januar 2002
Geändert vom Verwaltungsrat, Januar 2014

 

* Dieser Änderungsdatensatz dient nur zur Hintergrundinformation und ist nicht Teil des Verfahrenscodes. Wenn ein Konflikt zwischen einer Anweisung im Verfahrenscode und einer Anweisung in diesem Änderungsdatensatz besteht, wird der Änderungsdatensatz ignoriert.