Anforderungen für die Ernennung von Schulungsanalysten und Interim-Schulungsanalysten


Einleitung
Dieses Dokument ergänzt den Verfahrenscode-Eintrag mit dem Titel „Anforderungen für die Qualifikation und die Zulassung zur IPA-Mitgliedschaft“.
 
Abschnitt XNUMX: Lehranalytiker

1. Die Anforderungen in diesem Dokument sollen die konstituierenden Organisationen oder Institute leiten, die speziell mit der Verantwortung für die Ausbildung, Qualifizierung und Gewährung der Mitgliedschaft von Einzelpersonen betraut sind. Dazu gehört auch die Auswahl der Personen, denen die Funktion des Lehranalytikers zuerkannt werden soll. Die IPA erkennt an, dass einige konstituierende Organisationen oder Institute keine Lehranalytiker ernennen. Die Anforderungen in diesem Dokument gelten daher nur, wenn konstituierende Organisationen oder Institute sich für die Ernennung von Lehranalytikern entscheiden.
 
2. Die IPA ernennt keine Lehranalytiker, außer wenn IPA-Sponsoring Committees, Regional Institute und das China Committee für die Ernennung von Lehranalytikern in Studiengruppen und anderen IPA-Entwicklungsprogrammen verantwortlich sind. (Die IPA ernennt jedoch Interim-Trainingsanalytiker – siehe Abschnitt XNUMX dieses Dokuments.)

3. In Anerkennung der vielen Unterschiede zwischen den konstituierenden Organisationen in Bezug auf Lehranalytiker wurden absichtlich allgemeine und beschreibende Worte verwendet, um jeder konstituierenden Organisation und jedem Institut Spielraum bei der Entscheidung zu geben, wie sie diese Anforderungen umsetzen möchten. Die in diesem Dokument beschriebenen Anforderungen der IPA sind Mindestanforderungen. Mitgliedsorganisationen und Institute können diese Mindestanforderungen nach eigenem Ermessen überschreiten. Elemente der Verfahren für Lehranalytiker, die von konstituierenden Organisationen und Instituten angenommen wurden und die die IPA-Mindestanforderungen überschreiten, werden als mit den IPA-Anforderungen vereinbar angesehen.

4. Die Funktion des Lehranalytikers ist nicht automatisch übertragbar, wenn ein Lehranalytiker Mitglied einer konstituierenden Organisation Mitglied einer anderen konstituierenden Organisation wird.

Definition
5. In diesem Dokument wird der Begriff „Ausbildungsanalytiker“ beschreibend verwendet, um einen Analytiker zu bezeichnen, der offiziell von einer konstituierenden Organisation oder einem Institut als qualifiziert anerkannt wurde, Kandidaten zu analysieren.

6. Obwohl ein Lehranalytiker auch andere Aufgaben wie Lehren, Supervision, Evaluation usw. übernehmen kann, die bei der Durchführung eines Ausbildungsprogramms notwendig sind, wird die Analyse von Kandidaten als die spezifische Funktion angesehen, die einen Lehranalytiker von anderen unterscheidet Analysten in einer konstituierenden Organisation oder einem Institut.

Vorläufige Voraussetzungen für die Eignung als potenzieller Lehranalytiker
7. Um für den Status eines Lehranalytikers innerhalb einer konstituierenden Organisation oder eines Instituts in Betracht gezogen zu werden, muss ein Mitglied die folgenden Anforderungen erfüllt oder erfüllt haben und bereit sein, für den Status eines Lehranalytikers bewertet zu werden.

a) Anerkennung des zufriedenstellenden Abschlusses der formalen Anforderungen eines anerkannten Ausbildungsprogramms oder eines gleichwertigen Programms durch die konstituierende Organisation oder das Institut, einschließlich einer Analyse bei einem von der konstituierenden Organisation oder dem konstituierenden Institut offiziell als qualifiziert anerkannten Analytiker (sofern zutreffend) , Erfüllung der Kursanforderungen und zufriedenstellende Behandlung der erforderlichen beaufsichtigten Fälle.
b) Anerkennung der Fähigkeit, Analyse ohne Aufsicht auszuüben, durch die konstituierende Organisation oder das Institut.
c) Absolvierung von 5 Jahren Erfahrung in unbeaufsichtigten psychoanalytischen Behandlungen nach Erlangung der offiziellen Qualifikation und Wahl zur Mitgliedschaft in der konstituierenden Organisation oder dem Institut. Diese Erfahrung sollte die Behandlung von mindestens 4 Fällen nicht-psychotischer Erwachsener umfassen.
d) Ein nachweisbares Interesse an der Ausübung der Psychoanalyse, das sich in dem Anteil der dafür aufgewendeten Berufszeit in der Vergangenheit und Gegenwart zeigt.
e) Nachweisbares Interesse an und Kenntnis psychoanalytischer Theorien, nachgewiesen durch wissenschaftliche Schriften, Teilnahme an wissenschaftlichen Diskussionen, Lehren etc.
f) Einhaltung der IPA-Ethikgrundsätze 2B „Für alle Psychoanalytiker und Kandidaten“, die im IPA-Verfahrenskodex-Eintrag „Ethische Grundsätze und Verfahren“ aufgeführt sind.
g) Als zusätzlicher Vorteil ist die Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychoanalytiker und/oder die psychoanalytische Behandlung von Kindern oder Jugendlichen anzusehen.

 
Auswahlverfahren
8. Die Funktion des Lehranalytikers sollte nur von einer Gruppe verliehen werden, die offiziell mit dieser Verantwortung von der betreffenden konstituierenden Organisation oder dem betreffenden Institut beauftragt ist. Es wird empfohlen, dass eine solche Gruppe aus Lehranalytikern besteht.

9. Die Entscheidung über die Ernennung eines Lehranalytikers sollte auf einer Bewertung derjenigen beruhen, die die Anforderungen in Absatz 7 oben erfüllen. Die Bewertung sollte Folgendes umfassen:

a) Qualität und Quantität vergangener und aktueller klinischer Arbeit, beurteilt anhand einer schriftlichen Zusammenfassung der bisherigen und aktuellen psychoanalytischen Praxis, einschließlich einer Angabe des Anteils der dafür aufgewendeten beruflichen Zeit, sowie einer ausführlichen und ausführlichen Darstellung klinisches Material als Nachweis für die Qualität der Arbeit.
b) Kenntnisse psychoanalytischer Theorien, die sich in der Fähigkeit zeigen, theoretische Ideen zu formulieren und zu kommunizieren.
c) Kenntnis und Fähigkeit zur Einhaltung der IPA-Ethikgrundsätze 2B „Für alle Psychoanalytiker und Kandidaten“, die im IPA-Verfahrenskodex-Eintrag „Ethische Grundsätze und Verfahren“ aufgeführt sind.
Hinweise auf eine Beteiligung an den psychoanalytischen Aktivitäten innerhalb der konstituierenden Organisation oder des Instituts, einschließlich der Bereitschaft, administrative Verantwortung zu übernehmen.

10. Die Gründe für die Nichterteilung des Ausbildungsanalytikerstatus an einen Bewerber sind auf Anfrage anzugeben.
 
Rechtsmittel
11. Es sollten schriftliche Verfahren festgelegt werden, die es einem Analytiker ermöglichen, bei Ablehnung durch die Auswahlgruppe eine Neubewertung zu beantragen.

Periodische Neubewertung
12. Es wird empfohlen, für die regelmäßige Neubewertung der Fähigkeit eines Lehranalytikers, weiterhin Lehranalytikerfunktionen auszuüben, schriftliche Verfahren festzulegen.

Informationen zu den Verfahren für Lehranalytiker
13. Die Verfahren für die Erstauswahl als Lehranalytiker und für Einsprüche gegen Ablehnungen sollten klar und deutlich schriftlich festgelegt werden. Es wird empfohlen, dass die Verfahren für die regelmäßige Neubewertung von Lehranalytikern, falls angenommen, ebenfalls klar schriftlich festgelegt werden. Alle diese schriftlichen Dokumente sollten den Mitgliedern der konstituierenden Organisation oder des Instituts bekannt gegeben werden.

Regionalinstitute und das China-Komitee
14. Die für die Ausbildung in den Regionalinstituten (PIEE und ILAP) und im China-Komitee Verantwortlichen sind befugt, Ausbildungsanalytiker in den von ihnen abgedeckten Bereichen zu ernennen, sofern sie dies gemäß den oben genannten Anforderungen tun, mit der Ausnahme, dass sie Reduzierung der 5-Jahres-Anforderung in 7c oben angesichts des Mangels an psychoanalytischer Erfahrung in einigen Ländern. Auf diese Weise bestellte Lehranalytikerinnen und Lehranalytiker sind nur so lange tätig, wie es die Besteller vorsehen. Dabei spielt es keine Rolle, wo die Analysen durchgeführt werden, nur das Herkunftsland der Kandidaten. Die Ausbildungsverantwortlichen legen im Einzelfall fest, welche Funktionen zugelassene Ausbildungsanalytikerinnen und Ausbildungsanalytiker übernehmen dürfen: um Ausbildungsanalysen oder Supervisionen durchzuführen oder an der Auswahl oder Bewertung von Kandidaten mitzuwirken. Analysten, die zur Ausübung begrenzter oder befristeter Lehranalytikerfunktionen ernannt werden, werden schriftlich über diese Beschränkungen informiert und werden in der Online-Liste der IPA nicht als Lehranalytiker (TA) gekennzeichnet.

Studiengruppen
15. Förderausschüsse sind befugt, Lehranalytiker zu ernennen, sofern sie dies unter Beachtung der oben in den Absätzen 7 bis 13 aufgeführten Anforderungen tun eine temporäre Basis. Diese Option steht IPA-Mitgliedern in Studiengruppen offen, die praktizierende Analytiker sind, in der Studiengruppe aktiv sind, an ihren wissenschaftlichen Aktivitäten teilnehmen und seit mindestens 3 Jahren IPA-Mitglieder (oder Direktmitglieder) sind. Bewerber für diesen befristeten Status legen Angaben zu ihrer Erfahrung in psychoanalytischen Behandlungen vor und werden vom Sponsoring Committee auf der Grundlage einer klinischen Präsentation eines aktuellen Falls beurteilt. Bei Zulassung sind sie berechtigt, eine Standardanalyse (kein Shuttle) mit maximal 3 Kandidaten durchzuführen, die ein Auswahlgespräch bestanden haben. Lehranalytiker auf Zeit müssen sich verpflichten, mindestens für den ersten Kandidaten in regelmäßiger Supervision mit einem leitenden Lehranalytiker und für die verbleibenden zwei in Absprache zu sein. Dieser Status wird nach zwei Jahren vom Sponsoring Committee überprüft. Lehranalytiker auf Zeit werden in der Online-Liste der IPA nicht als Lehranalytiker (TA) gekennzeichnet. Bei der Zulassung eines IPA-Mitglieds für eine befristete Lehranalytikerstelle muss der Förderausschuss sicherstellen, dass dem Mitglied die Bedingungen dieser Zulassung vor Arbeitsbeginn schriftlich zugestellt werden.

Richtlinien für periodische Neubewertungsverfahren für Regionalinstitute, das China-Komitee und Studiengruppen
16. Solche Verfahren gelten nur für ordentliche Lehranalytiker, die regelmäßig nach mindestens 5 Jahren IPA-Mitgliedschaft ernannt werden; Lehranalytiker auf Zeit und Lehranalytiker auf Zeit sind bereits befristet. Die Ernennung von Lehranalytikern in Studiengruppen, Regionalinstituten und beim China-Komitee ist auf einen Zeitraum von 5 Jahren begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist sollten die TAs schriftlich beim Vorsitzenden des SC oder den Schulungsverantwortlichen in Regionalinstituten oder beim China-Komitee eine Verlängerung beantragen. Alle nachfolgenden Wiederernennungen werden alle 5 Jahre überprüft. Im Fall von Studiengruppen würde dies davon abhängen, wie lange die Gruppe eine Studiengruppe bleibt. Sobald die Gruppe eine vorläufige Gesellschaft geworden ist, würden die TAs gemäß den eigenen Verfahren der vorläufigen Gesellschaften beim Bildungsausschuss der Gruppe eine Verlängerung beantragen.

Die Neubewertung sollte die folgenden Überlegungen beinhalten:

a) Aktive Teilnahme am wissenschaftlichen Leben des Arbeitskreises/Regionalinstituts und Bereitschaft, administrative Verantwortung in der jeweiligen Einrichtung zu übernehmen.
b) Aktive Teilnahme an klinischen Peer-Gruppen, laufende Beratung/Intervision mit einem leitenden Trainingsanalytiker.
c) Bewusstsein und Fähigkeit, den aktuellen Ethikkodex der IPA einzuhalten.
d) Der Vorsitzende des Sponsoring Committee und des Regionalinstituts informiert den ING-Vorsitzenden und den ING-Manager über erfolglose Neubewertungen.
e) Wenn die TA eine Neubewertung nicht besteht, kann der Vorsitzende des Sponsoring Committee/Regionalinstituts den TA-Status unter Angabe klarer Gründe für die Aussetzung einschließlich Empfehlungen zur Behandlung der Probleme aussetzen. Es sollte ein Zeitrahmen vorgeschlagen werden, in dem eine Neubewertung durchführbar sein könnte. Dem suspendierten TA muss die Möglichkeit gegeben werden, Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen, und ihm sind Einzelheiten darüber mitzuteilen, wie er dies tun kann. Für diese und andere solche Umstände muss ein allgemeines Beschwerdeverfahren in das Studiengruppen-/Regionalinstitutsverfahren eingeschrieben werden.

Abschnitt 2: Lehranalytiker auf Zeit

Begründung
1) Die Ernennung von Interim-Trainingsanalytikern durch die IPA ist auf bestimmte Länder (oder Ländergruppen) beschränkt, in denen keine IPA-Institute zur Ausbildung von Kandidaten zur Verfügung stehen und in denen die zu erwartende Anzahl von IPA-Mitgliedern nicht ausreicht, um Studiengruppen zu bilden sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu einer vorläufigen und dann zu einer Teilgesellschaft zu entwickeln. Dieses Verfahren gilt nicht in den Ländern oder Landesteilen, die vom Han Groen-Prakken Psychoanalytic Institute for Eastern Europe (PIEE) und dem Latin American Psychoanalytic Institute (ILAP) abgedeckt werden, da diese Institute befugt sind, ihre eigenen Lehranalytiker zu ernennen (siehe Abschnitt 14, Absatz XNUMX oben).
    
2) Es ist zu hoffen, dass die Möglichkeit der Ernennung zum Interim-Lehranalytiker erfahrene, aber jüngere IPA-Mitglieder anzieht, die noch keine Lehranalytiker sind, aber voraussichtlich Lehranalytiker in ihren eigenen Instituten werden. Da in einigen Ländern nicht genügend Lehranalytiker oder hochrangige IPA-Mitglieder zur Verfügung stehen, ist das Konzept der Interim-Lehranalytiker erforderlich, wenn die Psychoanalyse in diesen Ländern wachsen soll. Jüngere Kolleginnen und Kollegen könnten es als attraktive berufliche Möglichkeit empfinden, einige Zeit in einer von ihrem Wohnort entfernten Region zu verbringen, um dort eine psychoanalytische Ausbildung zu beginnen, die zuvor noch nicht entwickelt wurde.

Ernennung von Interim-Training Analysten
3) Interims-Trainingsanalytiker werden vom IPA-Vorstand auf Empfehlung des IPA-Ausschusses für neue Gruppen ernannt, um die Entwicklung der Psychoanalyse in Ländern zu unterstützen, in denen es keine IPA-Mitgliedsorganisationen oder -Institute gibt.

Auswahl von Interim-Trainingsanalysten
4) Bewerber für den Status Interim Training Analyst können auf zwei Arten ausgewählt werden. Der IPA-Ausschuss für neue Gruppen kann einen Analysten fragen, ob er oder sie bereit wäre, eine solche Ernennung anzunehmen. Alternativ können sich Analysten, die in einem bestimmten Land auf die Notwendigkeit eines Interim-Trainingsanalytikers aufmerksam geworden sind, zur Prüfung beim IPA-Ausschuss für neue Gruppen bewerben. Unabhängig davon, auf welchem ​​Weg sich der potenzielle Interim Training Analyst bewirbt, wird das IPA New Groups Committee die Ernennung nicht vornehmen.
 
5) Die Auswahl selbst sollte von einer zu diesem Zweck vom Vorstand bestimmten konstituierenden Organisation getroffen werden. Dies wäre normalerweise (muss aber nicht) die konstituierende Organisation, der das IPA-Mitglied angehört.

6) Das Verfahren zur Auswahl eines Interim-Trainingsanalytikers sollte dem Verfahren entsprechen, das von der konstituierenden Organisation zur Ernennung von Trainingsanalytikern verwendet wird, und muss die Anforderungen in Abschnitt XNUMX dieses Dokuments erfüllen. Gelten solche Verfahren nicht, sollte die konstituierende Organisation ersucht werden, besondere Vorkehrungen für die Beurteilung des Antragstellers zu treffen. Solche Sondervereinbarungen müssen die Anforderungen in Abschnitt Eins dieses Dokuments erfüllen.

Behörde für Interims-Ausbildungsanalytiker
7) Von Fall zu Fall entscheidet der IPA-Ausschuss für neue Gruppen, ob ein zugelassener Interim-Trainingsanalytiker Supervisionen oder Trainingsanalysen oder beides durchführen darf.

8) Supervisionen und Trainingsanalysen, die von Interim-Trainingsanalysten durchgeführt werden, werden, sofern die Funktion vom IPA-Ausschuss für neue Gruppen genehmigt wurde, auf die Ausbildung eines Kandidaten zur Qualifikation für die IPA-Mitgliedschaft angerechnet.

Terminvereinbarung
9) Die Ernennung von Interim-Trainingsanalytikern erfolgt für drei Jahre und kann vom Vorstand auf Empfehlung des IPA-Ausschusses für neue Gruppen verlängert werden.

 
Änderungsprotokoll

Die Sektion Lehranalytiker wurde für die vorherige Version der Verfahrensordnung genehmigt, die aus den Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Mindestanforderungen für den Erwerb und die Aufrechterhaltung der Funktion des Lehranalytikers" von 1983 hervorgegangen ist.

Interims-Ausbildungsanalytiker-Sektion, die ursprünglich im Januar 1997 vom Exekutivrat genehmigt wurde.

Beide Abschnitte wurden zu einem zusammengefasst und das gesamte Dokument wurde vom Vorstand im Januar 2007 grundsätzlich überarbeitet und genehmigt, mit endgültiger Genehmigung im März 2007.

Option für den temporären Ausbildungsanalytikerstatus für Sponsoring Committees, Vorstand Januar 2015 hinzugefügt.

Neuer Absatz 16 hinzugefügt, der die Richtlinien für das regelmäßige Neubewertungsverfahren für Regionalinstitute und Studiengruppen umreißt, genehmigt im Juli 2015.

Ergänzungen zur Ermächtigung zur Ernennung von Lehranalytikern in den China-Ausschuss, genehmigt im Juli 2017.

 
* Dieser Änderungsdatensatz dient nur zur Hintergrundinformation und ist nicht Teil des Verfahrenscodes. Wenn ein Konflikt zwischen einer Anweisung im Verfahrenscode und einer Anweisung in diesem Änderungsdatensatz besteht, wird der Änderungsdatensatz ignoriert.